Sachkundenachweis SKN
Ausbildungsanforderungen für die Haltung aller Hunde gemäss
Eidgenössischer Tierschutzgesetzgebung Bund:
Ersthundehalter: Theoriekurs vor dem Kauf
eines Hund und Praxiskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes. Theoriekurs: 3x2 Std., Praxiskurs: 4x1 Std.
Hundehalter oder wer schon früher einen Hund hatte: Praxiskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes. Praxiskurs: 4x1 Std.
Weitere Infos Bestimmungen Kanton Zürich unter: www.veta.zh.ch